Nießbrauchrecht – Haus übertragen & wohnen bleiben
Das Nießbrauchrecht ermöglicht die frühzeitige Übertragung einer Immobilie an die nächste Generation bei gleichzeitigem Wohn- und Nutzungsrecht. Steuervorteile und gesicherte Erbfolge inklusive.
Vorteile des Nießbrauchs
- Schenkung zu Lebzeiten – Nachlass aktiv gestalten und Erbstreitigkeiten vermeiden
- Steuervorteile – Nießbrauchwert mindert den steuerpflichtigen Immobilienwert erheblich
- Erbschaft geregelt – Immobilie wird schon zu Lebzeiten übertragen
- Wohn- und Nutzungsrecht bleibt – Weiterhin wohnen oder vermieten
Rechenbeispiele
- Einfamilienhaus München (1.200.000 €): Nießbrauchwert 400.000 €, Steuerrelevant: 800.000 €
- Eigentumswohnung Köln (600.000 €): Nießbrauchwert 200.000 €, Mieteinnahmen bleiben bei den Eltern
- Mehrfamilienhaus Nürnberg (1.500.000 €): 60.000 € jährliche Mieteinnahmen weiterhin gesichert
Häufige Fragen zum Nießbrauch
- Kann ich trotz Nießbrauch verkaufen?
- Nein, die Immobilie gehört bereits den Kindern. Nur die Eigentümer können verkaufen.
- Kann ich die Immobilie vermieten?
- Ja, als Nießbraucher dürfen Sie Mieten erheben und behalten.
- Wie wird der Nießbrauchwert berechnet?
- Er richtet sich nach dem Alter des Berechtigten und der statistischen Lebenserwartung.
- Was passiert, wenn ich ins Pflegeheim ziehe?
- Sie können die Immobilie weiterhin vermieten und Einnahmen erzielen.
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