Nießbrauchrecht – Haus übertragen & wohnen bleiben

Das Nießbrauchrecht ermöglicht die frühzeitige Übertragung einer Immobilie an die nächste Generation bei gleichzeitigem Wohn- und Nutzungsrecht. Steuervorteile und gesicherte Erbfolge inklusive.

Vorteile des Nießbrauchs

  • Schenkung zu Lebzeiten – Nachlass aktiv gestalten und Erbstreitigkeiten vermeiden
  • Steuervorteile – Nießbrauchwert mindert den steuerpflichtigen Immobilienwert erheblich
  • Erbschaft geregelt – Immobilie wird schon zu Lebzeiten übertragen
  • Wohn- und Nutzungsrecht bleibt – Weiterhin wohnen oder vermieten

Rechenbeispiele

  • Einfamilienhaus München (1.200.000 €): Nießbrauchwert 400.000 €, Steuerrelevant: 800.000 €
  • Eigentumswohnung Köln (600.000 €): Nießbrauchwert 200.000 €, Mieteinnahmen bleiben bei den Eltern
  • Mehrfamilienhaus Nürnberg (1.500.000 €): 60.000 € jährliche Mieteinnahmen weiterhin gesichert

Häufige Fragen zum Nießbrauch

Kann ich trotz Nießbrauch verkaufen?
Nein, die Immobilie gehört bereits den Kindern. Nur die Eigentümer können verkaufen.
Kann ich die Immobilie vermieten?
Ja, als Nießbraucher dürfen Sie Mieten erheben und behalten.
Wie wird der Nießbrauchwert berechnet?
Er richtet sich nach dem Alter des Berechtigten und der statistischen Lebenserwartung.
Was passiert, wenn ich ins Pflegeheim ziehe?
Sie können die Immobilie weiterhin vermieten und Einnahmen erzielen.

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